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   KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05   

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https://dejure.org/2005,3779
KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05 (https://dejure.org/2005,3779)
KG, Entscheidung vom 14.01.2005 - 5 W 1/05 (https://dejure.org/2005,3779)
KG, Entscheidung vom 14. Januar 2005 - 5 W 1/05 (https://dejure.org/2005,3779)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Keine Haftung des Verlages bei Urheberrechtsverletzungen in Anzeigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abbildung eines Motivs als zur Wahrnehmbarkeit geeignete körperliche Festlegung; Einflussnahme eines Zeitungsverlags auf den Inhalt der Werbeanzeigen seiner Inserenten; Anforderungen an eine Gehilfenstellung; Verpflichtung eines Störers im Urheberrecht zum Unterlassen; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Haschisch-Raucher / Haschisch - Raucher

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 16, 17, 97 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 16; ; UrhG § 17; ; UrhG § 97 Abs. 1; ; UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Urheberrechtsverletzung eines Zeitungsverlages durch Abbildung einer in Auftrag gegebenen Werbeanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftung für wettbewerbswidrige Anzeigen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Haftung für wettbewerbswidrige Anzeigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 250 (Ls.)
  • afp 2005, 186
  • ZUM-RD 2005, 127
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05
    Darin liegt eine körperliche Festlegung, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art mittelbar und unmittelbar wahrnehmbar zu machen (vgl. BGH, GRUR 2001, 51, 52).

    Im Ergebnis konsequent hat auch der BGH in seiner Entscheidung "Möbelklassiker" (GRUR 1999, 418, 419) eine Täterschaft des Presseverlages verneint, obwohl die dort streitgegenständlichen Abbildungen von Möbelmodellen (Werke der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) trotz der lediglich bildhaften Wiedergabe ebenso Vervielfältigungen der körperlichen Kunstwerke waren (vgl. BGH, GRUR 2001, 51, 52 - Parfumflakon).

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05
    Die gesamte Werbeanzeige der Anzeigenkunden war zwar offenbar recht umfangreich und deshalb möglicherweise insgesamt eher teuer (vgl. hierzu BGH, GRUR 2001, 529, 531 - Herz-Kreislauf-Studie); das streitgegenständliche Motiv betraf aber nur ein einzelnes in der Anzeige beworbenes Produkt unter einer Vielzahl weiterer.

    Die zusätzliche Inanspruchnahme des die Anzeige veröffentlichenden Zeitungsunternehmens schließt nur letzte, eher theoretische Schutzlücken in den Fällen uneinsichtiger, durch gerichtliche Sanktionen nur schwer zu beeindruckender Verletzungsschuldner aus (in der Entscheidung BGH, GRUR 2001, 529, 531 - Herz- Kreislauf-Studien bleibt unklar, warum der Umfang einer Unterlassungsverpflichtung des Presseunternehmens wesentlich weiter gehen können soll als die des Anzeigenkundens).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05
    Die hier allein in Betracht zu ziehende Gehilfenstellung setzt zumindest einen bedingten Vorsatz voraus, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss (BGH, GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05
    Denn regelmäßig ist insoweit eine Kette von Rechtsübertragungen eingehend zu prüfen (zum Umfang einer Rechtsprüfung vgl. auch BGH, GRUR 2004, 693, 696 - Schöner Wetten).
  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus KG, 14.01.2005 - 5 W 1/05
    Im Ergebnis konsequent hat auch der BGH in seiner Entscheidung "Möbelklassiker" (GRUR 1999, 418, 419) eine Täterschaft des Presseverlages verneint, obwohl die dort streitgegenständlichen Abbildungen von Möbelmodellen (Werke der angewandten Kunst nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG) trotz der lediglich bildhaften Wiedergabe ebenso Vervielfältigungen der körperlichen Kunstwerke waren (vgl. BGH, GRUR 2001, 51, 52 - Parfumflakon).
  • LG Berlin, 14.11.2008 - 15 O 120/08

    Buchhandel - Preisangaben - Urheberschutz - Wettbewerbsverstöße

    Mangels eigener Verantwortlichkeit sei ein Presseverlag für den Anzeigeninhalt grundsätzlich nicht als Täter auf Unterlassung haftbar ( BGH NJW 1999, 1960 - Möbelklassiker; KG ZUM-RD 2005, 127).

    Erforderlich ist mindestens ein bedingter Vorsatz hinsichtlich der Haupttat und der eigenen Unterstützungshandlung, der das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit einschließen muss ( KG ZUM-RD 2005, 127 ff.m.w.N.).

  • LG Hamburg, 26.04.2013 - 308 S 11/12

    Urheberrechtsverletzung durch gewerbliches Handeltreiben mit sog.

    5 W 1/05 (GRUR-RR 2005, 250 - Haschisch-Raucher) eine täterschaftliche Haftung eines Presseverlages für den widerrechtlichen Abdruck einer urheberrechtlich geschützten Comicfigur eines Haschisch-Rauchers in einer Zeitungsanzeige verneint.

    Hinsichtlich der BGH-Entscheidung "Möbelklassiker" (GRUR 1999, 418) und der KG-Entscheidung "Haschischraucher" (GRUR-RR 2005, 250) folgt das bereits daraus, dass die verletzenden Inhalte von Dritten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Presseunternehmen eingestellt worden waren.

  • LG Hamburg, 06.12.2013 - 308 S 24/13

    Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Aufwendungen einer Abmahnung wegen

    Hinsichtlich der BGH-Entscheidung "Möbelklassiker" (GRUR 1999, 418) und der KG- Entscheidung "Haschischraucher" {GRUR-RR 2005, 250) folgt das bereits daraus, dass die verletzenden Inhalte von Dritten außerhalb des Verantwortungsbereichs der Presseunternehmen eingestellt worden waren.
  • LG Hamburg, 18.06.2013 - 310 O 182/12

    LG Hamburg verbietet Verbreitung von importierten CDs aus den USA

    Die Wertungen der Entscheidungen des Landgerichts Berlin (GRUR-RR 2009, 216 = NJW 2009, 787) und des Kammergerichts (GRUR-RR 2005, 250) können auf den vorliegenden Fall nicht übertragen werden.
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